Allgemeine Geschäftsbedingungen


Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH, Geschäftsanschrift: Papierfabrik 9, 57072 Siegen (nachfolgend Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH bzw. „Betreiberin“ oder „wir“ bzw. „uns“) 

Stand: Juli 2024


1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH ist Betreiberin der Internetportale („UNIstellenmarkt“, „Studierendenjobs (Stellenmarkt des Studierendenwerks Augsburg)“, „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“, „Stellenmarkt des Studierendenwerks OstNiedersachsen“, „Stellenmarkt des Studierendenwerks Frankfurt“, „Stellenmarkt des Kölner Studierendenwerks“ und „Stellenmarkt der FH Münster“), nachfolgend „Stellenmarkt“. Der Stellenmarkt dient zur Inserierung von Jobvakanzen insbesondere von Anbietern, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, aber auch von anderen Anbietern z.B. Universitäten, (Fach-)Hochschulen, Studierendenwerken, gemeinnützigen Vereinen sowie von bzw. für Inserate von Gelegenheitstätigkeiten o.ä. durch Privatpersonen (Inserate von letzteren auch als „Privatanzeigen“ bezeichnet). Dabei erfolgt die Veröffentlichung von Anzeigen als Onlineanzeigen, Spots auf Digital-Screens, Aushängen o.ä.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis der Inserenten (nachfolgend auch „Nutzer“) auf dem Jobportal Stellenmarkt zur Betreiberin. 

1.3. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs bzw. – bei Privatpersonen, die nicht registriert sind – beim Hochladen der jeweiligen Anzeige, erkennt der Nutzer die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestätigungserklärung geltenden Fassung an. 

1.4. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers erkennt die Betreiberin nur an, wenn die Betreiberin ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmt.


2. Leistungsspektrum Stellenmarkt, kostenpflichtige Leistungen

2.1. Der „Stellenmarkt“ ist ein Internetportal, auf dem Nutzer Stellenangebote (z.B. Absolventenstellen) und Gelegenheitstätigkeiten/Aushilfsjobs (z.B. Werkstudierende) präsentieren können. Ziel ist es, dass die auf dem vertragsgegenständlichen „Stellenmarkt“ geschalteten Inserate von z.B. Privatpersonen, Studierenden und Absolventen zum Suchen und Finden von Jobs frequentiert werden. Bei Anklicken bestimmter Schaltflächen auf Inseratsseiten erfolgt eine bloße Weiterleitung auf Drittwebseiten bzw. zu E-Mail-Accounts von Dritten und keine Verarbeitung von Nachrichten oder Unterlagen in den Systemen der Betreiberin. Die Betreiberin schuldet keine erfolgreiche Stellenvermittlung und kann diese auch nicht garantieren. Des Weiteren können von den Nutzern Maßnahmen auf dem Campus, wie z.B. Spots auf den Campus-Digital-Screens (digitales Werbe- und Informationsmedium) und Aushänge (Job- und Karriere-Boards) sowie weitere Zusatzleistungen (Einstellservice, Kreation/Produktion von Werbemitteln, sonstigen Produkten) gebucht werden. 

2.2. Privatpersonen können den Stellenmarkt für (Online-)Privatanzeigen stets ohne Zahlung eines Geldbetrags nutzen. 

2.3. Die Schaltung von nicht privaten Anzeigen sowie die Inanspruchnahme der oben in Ziff. 2.1 genannten Maßnahmen auf dem Campus sowie Zusatzleistungen sind gemäß der Stellenmarkt-Preisliste sowohl in der Standard- als auch in der Premium-Variante grundsätzlich kostenpflichtig; Abweichungen und Rabatte sind für z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Studierendenwerke und Vereine möglich. Welche Leistungen für nicht private Nutzer ggf. ebenfalls kostenlos oder rabattiert genutzt werden können bzw. welche Konditionen und Preise für kostenpflichtige Leistungen gelten, ergibt sich im Einzelnen aus der Eingabe-Oberfläche im Rahmen des Buchungsprozesses sowie aus der Stellenmarkt-Preisliste. Maßnahmen auf dem Campus in Form von Spots und Aushängen sowie weitere Zusatzleistungen im Sinne von Ziff. 2.1 sind stets, auch für Universitäten, Fachhochschulen oder Studierendenwerke, kostenpflichtig. 

2.4. Sollten kostenfreie Anzeigen z.B. von Jobbörsen, Vermittlern oder sonstigen Dritten zu Werbezwecken bzw. zur Traffic-Generierung eingestellt werden bzw. ein solcher Eindruck entstehen, so ist die Betreiberin berechtigt, eine Limitierung von 10 Anzeigen pro Woche bzw. 2 Anzeigen pro Tag festzusetzen. Darüberhinausgehende Anzeigen werden von der Betreiberin gelöscht.

2.5. Arten, Laufzeiten sowie Preise der Anzeigen und Zusatzleistungen im Sinne von Ziff. 2.1. hat der Nutzer der aktuellen Stellenmarkt-Preisliste zu entnehmen. Weitere Preis- und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus Ziff. 3.3 sowie Ziff. 6. 

2.6. Pro Anzeige kann nur ein Stellenangebot geschaltet werden. Die Beschreibung mehrerer Tätigkeiten in einem Stellenangebot ist nicht gestattet.

2.7. Die Stellenmarkt-Preisliste ist unter https://www.unistellenmarkt.de/fileadmin/UNIstellenmarkt_Preisliste.pdf abrufbar.


3. Vertragsschluss und -laufzeit, Veröffentlichungsprozedere, nicht genutzte Kontingente

3.1. Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung seiner Anzeige. Die Darstellung einer Möglichkeit der Buchung von Anzeigen stellt – auch bei der Angabe von Preisen – kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer dar. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der in der Nutzeroberfläche auf dem Internetportal ausgewählten Leistung und Laufzeit ab, welches mittels gesonderter Erklärung durch die Betreiberin angenommen wird. Bei kostenpflichtigen Leistungen kommt der Vertrag nach Anzeige der Buchungsübersicht und anschließend durch Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons („zahlungspflichtig bestellen “) unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Bei Privatanzeigen kommt der Vertrag nach Anzeige der Vorschauseite und durch Betätigen des Buttons „Jetzt absenden“ unter Einbeziehung dieser AGB zustande.

3.2. Nach Zusendung der (Online-)Auftragsbestätigung über eine Online-Anzeige an den Nutzer, wird die Betreiberin die Anzeige innerhalb von max. zwei Werktagen prüfen, und bei positivem Prüfergebnis freischalten. Gleiches gilt – soweit nicht anderweitig abweichend vereinbart – für die Maßnahmen auf dem Campus in Form von Spots auf den Campus-Digital-Screens; diese werden ebenfalls innerhalb von max. zwei Werktagen überprüft und bei positivem Prüfergebnis auf die Campus-Digital-Screens aufgespielt. Nach Erhalt der (Online-)Auftragsbestätigung über Maßnahmen auf dem Campus in Form von Aushängen gilt Folgendes: Wenn ein PDF durch den Nutzer hochgeladen oder durch das System automatisch generiert wird, wird dieses überprüft und bei positivem Prüfergebnis vorbehaltlich gesonderter Absprachen, in der Regel innerhalb von max. fünf Werktagen nach (Online-)Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem gewünschten Startdatum, angebracht. Hinsichtlich der Prüfung gilt Ziff. 4.1.

3.3. Nach Ablauf der jeweiligen über die Nutzeroberfläche auf dem Stellenmarkt bei der Buchung angegebene Vertragslaufzeit wird die Anzeige unaufgefordert von der Internetseite bzw. auf den Campus-Digital-Screens deaktiviert bzw. der Aushang entfernt. Die Mindestbuchungszeit beträgt zwei (2) Wochen. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die auf der Website oder die in der Stellenmarkt-Preisliste (siehe Ziff. 2.7.) angegebenen Preise auf den gesamten Buchungszeitraum. Im Paket gebuchte Anzeigen (nachfolgend „Kontingente“) müssen innerhalb eines Jahres ab Buchung abgerufen werden; andernfalls verfallen sie.

3.4. Format- und Dateianforderungen etc. werden vorm Upload in der Online-Eingabemaske angezeigt. 

3.5. Der Nutzer kann eine beauftragte Online-Anzeige nach der Freischaltung auf dem Stellenmarkt über seinen Account einmalig und kostenlos inhaltlich abändern. Der Nutzer kann aber nur einzelne Passagen des Inserats inhaltlich abändern, nicht aber das Stellenangebot durch ein neues Stellenangebot ersetzen. Im Falle der inhaltlichen Abänderung wird die Freischaltung der Online-Anzeige von der Betreiberin aufgehoben. Es gilt Ziff. 3.2. S. 1.  

3.6. Der Nutzer kann die beauftragte Anzeige bei Maßnahmen auf dem Campus in Form von Spots und Aushängen nach Eingang der Buchungsanfrage bei der Betreiberin nicht mehr inhaltlich abändern.


4. Nutzerpflichten, Freiheit von Rechten Dritter, Verbotene Inhalte, Nutzungsrechte

4.1. Die Betreiberin wird Anzeigeninhalte vor Veröffentlichung, insbesondere in technischer Hinsicht, einer ersten Prüfung unterziehen. Sie ist jedoch nicht zu einer tiefergehenden, insbesondere rechtlichen Prüfung der Inhalte verpflichtet. Eine redaktionelle Prüfung oder Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit durch die Betreiberin ist mit der Prüfung ebenfalls nicht verbunden. Gemeldete Verstöße der Anzeigeninhalte gegen diese AGB, insbesondere gegen Ziff. 4.2 wird die Betreiberin prüfen. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, im Falle des begründeten Verdachts von Verstößen gegen diese AGB die Veröffentlichung von Anzeigen, gleich in welcher Form, bis zum Ende einer etwaigen Prüfung oder bis zum Abstellen des Verstoßes durch Deaktivierung bzw. Abhängen auszusetzen. Falls der Verstoß nicht vor Ende der Laufzeit behoben wird, kann die Betreiberin die Anzeige insgesamt entfernen. Der Nutzer erhält im Falle des Verstoßes keine Entschädigung für die Deaktivierung, das Abhängen oder die Entfernung seiner Anzeige. Sollte eine Prüfung der Betreiberin ergeben, dass die Anzeigeninhalte nicht gegen diese AGB verstoßen, verlängert sich der Anzeigezeitraum der Anzeige entsprechend um die Zeit, die die Anzeige deaktiviert bzw. abgehangen war. Der Nutzer erhält jedoch keine Entschädigung für die Verschiebung des Anzeigezeitraums. 

4.2. Der Nutzer sichert zu und ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass die zur Verfügung gestellten Anzeigeninhalte keine strafrechtlich relevanten, jugendgefährdenden, pornographischen, politischen, diskriminierenden, in sonstiger Weise rechtswidrigen (z. B. durch Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen, das Mindestlohngesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder die Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung) oder gegen die guten Sitten verstoßenden Motive oder Inhalte enthalten und nicht gewerbliche Schutzrechte, Urheber- und/oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter, etwa Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, etc. verletzen. Insoweit sichert der Nutzer zudem zu, etwaig erforderliche Genehmigungen Dritter im notwendigen Ausmaß eingeholt zu haben. Im Übrigen sind alle Inhalte so zu gestalten, dass sie nicht gegen die – soweit nicht bekannt, mutmaßlichen, insbesondere aus öffentlichen Äußerungen, Präsentationen, Außendarstellung, Lage, etc. des betroffenen Dritten zu schließenden – Interessen des betroffenen Dritten verstoßen, eine diesbezügliche Feststellung und Bewertung obliegt ausschließlich dem Nutzer, ggf. unter Einbeziehung des jeweiligen betroffenen Dritten (insbesondere Hochschulen). Im Übrigen sichert der Nutzer generell zu, dass er für die Nutzung, Weitergabe und Verbreitung/Veröffentlichung aller der Betreiberin für die Erbringung deren Leistungen zur Verfügung gestellten Anzeigeinhalte uneingeschränkt berechtigt ist. 

4.3. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ziff. 4.2 ist der Nutzer verpflichtet, die Betreiberin von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Forderungen Dritter freizustellen und ihr alle sonstigen dadurch entstehenden Schäden zu erstatten. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4.4. Urheber- und Leistungsrechte an den Anzeigeninhalten verbleiben grundsätzlich beim Nutzer. Der Nutzer räumt der Betreiberin jedoch zur Abwicklung des Auftrages bzw. Vertragserfüllung durch die Betreiberin (wenn erforderlich auch über den ursprünglichen Buchungszeitraum hinaus) eine nicht-ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz ein, die einzustellenden bzw. auszuhängenden Anzeigen auf dem Stellenmarkt sowie auf dem jeweils in der Nutzeroberfläche im Rahmen der Buchung angegebenen Campus zu hosten, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich anzuzeigen, auszuhängen bzw. zugänglich zu machen.

4.5. Anbieter von Stellen bzw. von freiberuflichen o.ä. Tätigkeiten sind verpflichtet, die eingehenden Bewerbungen vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Eine Weitergabe der Bewerbungen an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Bewerbers nicht zulässig und kann ggf. auch aufsichtsbehördlich verfolgt und sanktioniert werden. Auf die Löschfristen bezüglich personenbezogener Daten nach Abschluss des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens, sofern keine gesetzliche Verpflichtung für eine längere Aufbewahrungsfrist besteht, wird hingewiesen.


5. Vorzeitige Beendigung, Löschen von Online-Anzeigen auf Nutzerveranlassung

5.1. Der Nutzer hat die Möglichkeit über seinen Account die Inhalte der Online-Anzeige auf dem Stellenmarkt vorzeitig vor Vertragsende zu deaktivieren und nach der Deaktivierung auch komplett aus der Datenbank bzw. für die Öffentlichkeit zugänglichen Plattform zu löschen; auf mögliche technisch bedingte kurzfristige Übergangszeiten wird hingewiesen. Eine Löschung der Inhalte von nicht von der Betreiberin betriebenen Webseiten, insbesondere www.archive.org und dem Cache von Suchmaschinen, schuldet die Betreiberin nicht. Der Nutzer hat in den Fällen der selbst veranlassten, vorzeitigen Anzeigebeendigung jedoch kein Recht auf eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts, sondern bleibt zur vollständigen Zahlung des Entgelts verpflichtet. Gleiches gilt bei vorzeitiger Beendigung durch die Betreiberin wegen Verstößen gegen diese AGB, insbesondere gegen Ziff. 4.2, sowie bei vom Nutzer verschuldeten Verzögerungen und/oder Unterbrechungen der Veröffentlichung.

5.2. Den Wunsch zur vorzeitigen Beendigung einer Anzeige, die er nicht selbst über seinen Account löschen kann, hat der Nutzer per E-Mail der folgenden Adresse mitzuteilen: info@unistellenmarkt.de. Die Betreiberin wird das Ersuchen in angemessenem Zeitraum umsetzen. 


6. Preise, Zahlungsmodalitäten

6.1. Maßgebend sind die in der Stellenmarkt-Preisliste (siehe Ziff. 2.7.) sowie in der Online-Benutzeroberfläche genannten Preise zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Soweit es sich um kostenpflichtige Leistungen handelt, wird dem Nutzer die Rechnung zusammen mit der (Online-)Auftragsbestätigung ausschließlich per E-Mail zugesandt. Rechnungen sind nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Nutzer zur Verfügung: Banküberweisung oder alternativ Kreditkartenzahlung oder SEPA-Lastschrift über „Stripe“ oder „PayPal“. Eine Bezahlung von Kontingenten auf Rechnung mit 14-tägigem Zahlungsziel ist nicht gestattet. Stattdessen ist eine Bezahlung gegen Vorkasse möglich. Werden von der Betreiberin Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.

6.3. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung haben ausschließlich auf die auf der Rechnung angegebenen Konten zu erfolgen. Maßgebend ist das Datum der Wertstellung der Zahlung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.


7. Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung

7.1. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte des Nutzers bestehen nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Nutzers aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. 

7.2. Soweit es sich beim Nutzer nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, kann das mit der Betreiberin begründete Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung der Betreiberin vom Nutzer auf Dritte übertragen werden. § 354a HGB bleibt von vorstehender Regelung unberührt.


8. Mängelrüge

8.1. Der Nutzer muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung prüfen und etwaige Mängel (z.B. hinsichtlich Formatierungsfehlern, falscher Ausschnitte/Ansichten o.ä.) unverzüglich schriftlich, spätestens zwei Tage nach Erscheinen der Anzeige, rügen. Unterlässt der Nutzer die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

8.2. Die schriftliche Rüge ist zu richten an: info@unistellenmarkt.de.


9. Haftung

9.1. Die Betreiberin und die von ihr eingesetzten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

9.2. 
Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 9.1 gilt nicht, 
a)    für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
b)    für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Nutzer vertrauen darf;
c)    im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; 
d)    im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
e)    soweit die Betreiberin eine Garantie für das Vorhandensein eines Leistungserfolges übernommen haben sollte; 
f)    bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

9.3. Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 9.2, dort c), e) und f), vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

9.4. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.3 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.

9.5. Ansprüche des Nutzers nach Maßgabe der vorstehenden Absätze verjähren innerhalb von einem Jahr. Der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Ziff. 9.2 dieser AGB gilt entsprechend.

9.6. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


10. Schlussbestimmungen

10.1. Diese AGB bleiben auch nach Beendigung des Vertrages für die Parteien, sofern sie Verhaltensweisen des Nutzers und der Betreiberin betreffen, die sich aus der Durchführung des Vertrages ergeben, bindend.

10.2. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld der Sitz der Betreiberin. Soweit es sich bei dem Nutzer nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt oder eine Gerichtsstandsvereinbarung aus anderen Gründen unzulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz der Betreiberin. 

10.3. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Soweit in diesen AGB Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie auch gewahrt durch Übermittlungen mittels E-Mail, digitaler/elektronischer Unterschriften und Signaturen (z.B. Docu-Sign). Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

10.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Nutzer seinen Aufenthalt oder Sitz im Ausland hat.

10.6. Werktage sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz der Betreiberin sowie mit Ausnahme des 24.12. und des 31.12. eines jeden Jahres.